Alle Gewerbeämter in Deutschland
Wo melde ich mein Gewerbe an?
Ort des Betriebs eingeben. Sie bekommen das zuständige Gewerbeamt mit Anschrift, Online-Anmeldung, Gebühr, Hebesatz, Kammer und Finanzamt.
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So bestimmt sich die Zuständigkeit
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss das gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen; ebenso eine Verlegung, einen Wechsel des Gegenstands und die Aufgabe (§ 14 Abs. 1 GewO). Welche Behörde das ist, regeln die Länder: in der Regel die Gemeinde, in der der Betrieb liegt. In Ländern mit Ämtern, Verbands- und Samtgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften nimmt oft deren Verwaltung die Anzeige für die Mitgliedsgemeinden entgegen.
Die Gemeinde gibt die Anzeige an das Finanzamt weiter (§ 138 Abs. 1 AO), dazu an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer (§ 14 Abs. 8 GewO). Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken Sie dem Finanzamt selbst, binnen eines Monats (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Gut zu wissen
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
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